Aktives Mitglied kann werden, wer eine geeignete Stimmveranlagung besitzt sowie bereit und in der Lage ist, an den Proben regelmäßig teilzunehmen und an den geplanten Konzerten mitzuwirken. Darüber hinaus sind Mitgliedsbeiträge zu entrichten und die Satzung anzuerkennen.
Der Chorleiter oder eine von ihm beauftragte Person befindet über die stimmliche Eingliederung des Bewerbers in den Sinfonischen Chor bzw. Kammerchor der Singakademie und die Zuweisung in eine der Stimmgruppen.
Der Bewerber wird nach einer in der Regel drei Monate währenden Probezeit als aktives Mitglied in die Singakademie aufgenommen, wenn im Ergebnis einer Stimmüberprüfung seine Eignung festgestellt wurde und der Vorstand die schriftliche Beitrittserklärung entgegengenommen hat.